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Maklerauftrag

Vermittlungsauftrag

Immobilienverkauf ist Vertrauenssache. Immer wieder kommt es vor, dass unter privaten geschlossene Kaufvereinbarungen nur bis zum Kaufvertragstermin halten. Und die Verkäufer allein Notar sitzen, weil die „eigentlich fixen“ Käufer sich in der Zwischenzeit anders entschieden haben.

Um dies zu verhindern empfiehlt es sich, beim Immobilienverkauf auf die Dienste eines erfahrenen und seriösen Immobilienmaklers zu zählen.

seriöser Makler = Auftrag

Damit ein Immobilienmakler seriös arbeiten kann benötigt er einen Auftrag. Dies ist zum einen notwendig um gegenüber einem möglichen Interessenten nachweisen zu können, dass man tatsächlich befugt ist diese Immobilie anzubieten. Zum anderen dient der Auftrag auch als Absicherung für den seriösen Makler, dass er im Erfolgsfall auch eine Provision erhält.

Dies ist notwendig, da ein Makler auf eigenes Risiko Zeit und Geld in den Verkauf Ihrer Immobilie investiert

Grundsätzlich kann man in Österreich zwischen zwei Arten von Aufträgen unterscheiden:

1. der Allgemeine oder schlichte Vermittlungsauftrag

Dieser Form des Auftrages hat für den Verkäufer den Vorteil, dass er mehrere Makler mit dem Verkauf seiner Liegenschaft beauftragen kann und die Liegenschaft auch selbst provisionsfrei veräußern kann.

Begleitend mit dieser Art des Auftrages handelt sich der Verkäufer damit auch ein paar Nachteile ein.

Der Makler ist bei einem schlichten Auftrag nicht verpflichtet, sich aktiv um die Vermittlung der Liegenschaft zu bemühen

Die Natur des Maklergeschäftes beinhaltet, dass ein Vermittler nur im Erfolgsfall bezahlt wird. Natürlich wird ein Makler, sobald ausser ihm auch noch andere Mitbewerber mit dem Verkauf der selben Liegenschaft beauftrag sind keine Investitionen in das Marketing (Inserate, …) für diese Immobilie mehr tätigen.

Sollten sich mehrere Makler doch entschließen, Inserate für die selben Immobilie zu schalten führt dies schnell zu einer hohen Bekanntheit der Immobilie am Markt. Was in anderen Branchen sehr wohl von Vorteil ist, kann sich im Immobiliengeschäft schnell als „Schuß in den Ofen“ erweisen. Denn sehr schnell kann es geschehen, dass potentielle Kunden mit den Worten „diese Immobilie habe ich auch schon bei drei anderen Maklern gesehen“ ablehnen. So kann es geschehen, dass ein potentieller Kunde diese Immobilie gar nie sieht. Der Spruch „zuviele Köche verderben den Brei“ bekommt hier neu Gültigkeit.

Oft kommt es vor, dass mehrer Makler die selbe Immobilie zu unterschiedlichen Preisen anbieten. Die führt unweigerlich zu einem Preisverfall.

2. der Alleinvermittlungsauftrag (AV)

Bei dieser Form des Auftrages wird nur ein Makler mit dem Verkauf beauftragt. Auch wenn der Verkäufer selbst einen Käufer findet ist er provisionspflichtig. Im Gegenzug dafür ermöglicht der Alleinvermittlungsauftrag dem Verkäufer viele Vorteile:

  • Der Makler kann ohne Einmischung oder Behinderung durch Mitbewerber, ein Marketingkonzept für Ihrer Immobilie entwickeln lassen.
  • Der Makler kann mehr Geld und Zeit in die Vermarktung Ihrer Immobilie investieren.
  • Der Makler ist auch gesetzlich verpflichtet sich aktiv um Ihre Immobilie zu kümmern.
  • Der Makler wird einen Alleinvermittlungsauftrag nur dann übernehmen, wenn auch der Preis der Immobilie marktkonform ist.
  • Eine mehrfach angebotene Immobilie gilt bei den Käufern als schwer verkäuflich.
  • Der diskrete Verkauf einer Immobilie ist nur mit einem Alleinvermittlungsauftrag möglich.
  • Der Alleinvermittlungsauftrag verpflichtet den Makler zur Leistung auf reiner Erfolgsbasis.
  • Der Alleinvermittlungsauftrag ist zeitlich befristet und bringt dadurch den Makler in Erfolgsdruck.
  • Durch Kooperation mit anderen Maklern ergibt sich ein größeres Nachfragerpotential.
  • Die Chance für einen raschen Verkauf zum höchstmöglichen Marktpries gibt nur der Alleinauftrag.

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