Zielgruppe: Natürliche Personen, die (Mit-) EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung sind.
Zu den förderbaren Maßnahmen zählen in erster Linie die Verbesserung des Wärmeschutzes von Wohngebäuden und die Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme.
Die Bausparkassen fungieren als Einreichstelle der KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH).
Bei der Thermischen Sanierung für kleine und mittlere Unternehmen liegen die Förderungsschwerpunkte bei der Verbesserung des Wärmeschutzes des Gebäudes, beim Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen im Zuge der thermischen Sanierung und bei Verschattungssystemen zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes.
In Kombination mit den oben genannten Maßnahmen werden auch beispielsweise der Ersatz von bestehenden Heizungssystemen durch Biomasseanlagen, thermische Solaranlagen, Fernwärmeanschluss oder auch Wärmerückgewinnungsanlagen gefördert.
Für die Realisierung von umfangreichen ganzheitlichen Projekten über mehrere Bereiche wird ein Kombinationszuschlag gewährt.
Das Ansuchen muss vor Baubeginn beziehungsweise Liefertermin bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) einlangen.



