Donnerstag, den 02. April 2009 um 12:15 Uhr

Wohnrechtsnovelle 2009 (WRN 2009)

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Stand: Beschluss des Nationalrats 12.03.2009

Die WRN 2009, die am 01.04.2009 in Kraft tritt, sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:

1) Richtwertmietzins: Nach dem Mietrechtlichen InflationslinderungsG im letzten Jahr wird die Valoisierung der Richtwertmietzinse erneut umgestellt, um die Belastung der Mieter abzuschwächen. Die Richtwerte ändern sich künftig nicht mehr jährlich, sondern nur mehr um jedes zweite Jahr, wobei die nächste Anpassung erst am 01.04.2010 stattfinden wird. Die Richtwerterhöhung am 01.04.2009 entfällt.

2) Kaution:

Im MRG wird ein gesetzlicher Rahmen für die Kaution geschaffen.

Der neue § 16b MRG sieht vor, dass ein als Kaution übergebener Geldbetrag vom Vermieter auf einem Sparbuch fruchtbringend veranlagt werden muss. Die angefallenen Zinsen gebühren, nach Rückstellung des Mietobjektes, dem Mieter, soweit sie nicht zur Abdeckung von Vermieterforderungen herangezogen werden können. Nachteile des Mieters durch eine Insolvenz des Vermieters werden ausgeschlossen.Die Höhe der Kaution ist nicht geregelt. Die Bestimmung gilt nicht nur für ab 01.04.2009 geschlossene Mietverträge, sondern auch für bestehende Mietverhältnisse (§ 49f Abs.1 und 2 MRG).
Bei „Altverträgen“ muss die Veranlagung der Kaution bis 30.09.2009 nachgeholt werden.
Die Höhe des Kautionsbetrages, der vom Vermieter nach Vertragsbeendigung zurückzuzahlen ist, kann der Mieter künftig im Außerstreitverfahren feststellen lassen (§37 Abs. 1 Z8b MRG).

3) Energieausweis:

Ausdrücklich geregelt wird die Frage, wer die Kosten des Energieausweises zu tragen hat.

Im mietrechtlichen Bereich werden diese Kosten- rückwirkend mit 01.01.2009- in den Katalog der in der Hauptmietzinsabrechnung verrechenbaren Posten aufgenommen §20 Abs.1 Z 2 MRG).

Im Wohnungseigentum handelt es sich um Liegenschaftsaufwendungen. Mangels eines abweichenden Mehrheitsbeschlusses ist der Verwalter verpflichtet, einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis für das gesamte Gebäude bereitzuhalten um jeden Wohnungseigentümer gegen Ersatz der Kopierkosten eine Ablichtung zur Verfügung zu stellen.

Dieter Mayerhofer

Ist Immobilienmakler und Immobilientreuhänder in Villach. Er hat 20 Jahre Berufserfahrung und führt ein Maklerbüro mit 6 Mitarbeitern. Um die Qualität der heimischen Immobilenmakler zu steigern ist er auch aktives Ausschußmitglied in der Wirtschaftskammer Kärnten.