Dienstag, den 10. Februar 2009 um 12:07 Uhr

Neues zum Thema "Hausverlosungen"

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Um seinen Standpunkt zu den derzeit laufenden Hausverlosungen klarzumachen hat der Fachverband der Wirtschaftskammer folgende Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt:

Die Causa “Hausverlosungen durch Privatpersonen” zieht immer größere Kreise, und die Unsicherheit steigt. Daher hat der Fachverbandsausschuss die Angelegenheit im Interesse der Mitgliedsbetriebe unter die Lupe genommen. Vor allem soll geklärt werden, ob die Verlosungen gegen den § 168 StGB, der das Glückspiel regelt, verstößt. Außerdem auf dem Prüfstand: Ist eine gewerbliche Begleitung einer solchen Privat-Verlosung strafrechtlich zulässig.

Behörden eingeschaltet
Um die Sachverhalte möglichst schnell und genau klären zu können, hat der Fachverbandsausschuss eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt übermittelt. Weitere Sachverhaltsdarstellungen an andere Staatsanwaltschaften sind für alle Immobilien in Vorbereitung, bei dem der Losverkauf bereits erfolgt ist. Damit soll eine einheitliche Rechtsmeinung gebildet werden.

Finger weg
Der Fachverband empfiehlt bis zur Klärung des Sachverhalts, die Finger von solchen Geschäften zu lassen und keine Hausverlosungen zu betreuen. Diese Empfehlung gilt auch für Privatpersonen. Zur Zeit lässt sich nicht absehen, welche steuerlichen Folgen eine Verlosung im Einzelfall haben kann. So könnte der erwartete (Mehr-)Gewinn rasch zur Schuldenfalle werden.

Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
Kurt Wolf
T 05 90 90 4 – 760
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