Dienstag, den 27. Januar 2009 um 14:42 Uhr

Die Kärntner Wohnbauförderung, Teil 5

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Was ist eine "Jungfamilie"?

In diesem Artikel gehen wir der Frage nach, welche Vorraussetzungen erforderlich sind um als "Jungfamilie" zu gelten. Reicht es zB sich jung zu fühlen? Leider nein, die Fakten finden Sie hier.

Als Jungfamilie gelten

- ein Ehepaar mit oder ohne Kinder, wenn beide Ehegatten das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Alleinstehende, wenn sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für ein oder mehrere haushaltszugehörige Kinder Familienbeihilfe beziehen
- unter bestimmten Voraussetzungen auch Lebensgefährten, wenn beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit zumindest einem haushaltszugehörigen Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird.

Welchen Vorteil hat es als Jungfamilie zu gelten?

Beim Ersterwerb von Immobilien erhöht sich für Jungfamilien das Förderungsausmaß um € 7.500,--

Wenn Sie weiter Fragen zur Wohnbauförderung haben, wenden Sie sich bitte an das Team von Immobilienberater.

Achtung, mittlerweile ist die Wohnbauförderung novelliert worden - weitere Informationen finden sie HIER.

Dieter Mayerhofer

Ist Immobilienmakler und Immobilientreuhänder in Villach. Er hat 20 Jahre Berufserfahrung und führt ein Maklerbüro mit 6 Mitarbeitern. Um die Qualität der heimischen Immobilenmakler zu steigern ist er auch aktives Ausschußmitglied in der Wirtschaftskammer Kärnten.