Was ist eine "Jungfamilie"?
Als Jungfamilie gelten
- ein Ehepaar mit oder ohne Kinder, wenn beide Ehegatten das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Alleinstehende, wenn sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für ein oder mehrere haushaltszugehörige Kinder Familienbeihilfe beziehen
- unter bestimmten Voraussetzungen auch Lebensgefährten, wenn beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit zumindest einem haushaltszugehörigen Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird.
Welchen Vorteil hat es als Jungfamilie zu gelten?
Beim Ersterwerb von Immobilien erhöht sich für Jungfamilien das Förderungsausmaß um € 7.500,--
Wenn Sie weiter Fragen zur Wohnbauförderung haben, wenden Sie sich bitte an das Team von Immobilienberater.
Achtung, mittlerweile ist die Wohnbauförderung novelliert worden - weitere Informationen finden sie HIER.



