Die Onlineausgabe des ORF schreibt heute über die derzeit stattfindenden Hausverlosungen:
Die Lotterien sind nicht zuletzt auch für die Veranstalter ein Glücksspiel.
Nach Wochen, in denen die Idee einer Kärntner Familie für Schlagzeilen gesorgt hat, wird am Dienstag einer der 9.999 Käufer eines 99-Euro-Loses neuer Besitzer einer Villa am Wörthersee. Die Nachfrage war groß: Rund 5.000 potentielle Loskäufer mussten abgewiesen werden.
Die Hausbesitzer hatten sich im November 2008 zu der in hiesigen Breiten bis dahin noch nie dagewesenen Verkaufsvariante entschlossen, nachdem es ihr auf konventionellem Weg nicht gelungen war, einen angemessenen Verkaufspreis für ihr Heim zu erzielen.
Nur kurzfristige Mode-Erscheinung?
Die Idee, die aus Großbritannien kommt, fand nach dem medialen Echo auf den Kärntner Fall in Österreich bereits mehrere Imitatoren. Bekannt sind etwa zwei Fälle aus Tirol, einer aus Vorarlberg und gleich fünf aus dem Burgenland - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.
Makler und andere Akteure auf dem Immo-Markt zeigten sich über den Trend naheliegenderweise wenig erfreut. Aber auch die AK riet zu Vorsicht bei den Angeboten. Der Fiskus ist allerdings überzeugt, dass Hausverlosungen nur eine kurzfristige Mode-Erscheinung sein werden.
Glücksspiel in jeder Hinsicht
"Nach der 100. Verlosung" werde das Interesse an derartigen Privat-Lotterien schnell verblassen, meint man im Finanzministerium: Denn die Lotterien sind nicht zuletzt auch ein Glücksspiel für die Veranstalter, das sich nur bei regem Interesse lohnt.
Die "Gebühr für Glücksverträge" beträgt allein schon zwölf Prozent des Gesamtwerts aller aufgelegten Lose - egal, wie viel am Ende tatsächlich verkauft wurden. Außerdem wird auch die Grunderwerbssteuer nach dem Wert aller aufgelegten Lose bemessen.
Auch Loskäufer können verlieren
Wenn eine Immobilien-Lotterie kein Erfolg ist, trifft das aber auch die Loskäufer. Sie erhalten dann zwar den Lospreis zurück, jedoch abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, die etwa im Fall der Kärntner Villa immerhin 19 Euro betragen hätte.
Für den Hausbesitzer lohnt sich das Glücksspiel außerdem kaum, wenn er das Haus erst innerhalb der letzten zehn Jahre angeschafft hat und nicht selbst bewohnt: dann würde das Haus als Spekulationsobjekt gelten, und für die Einkünfte daraus müsste in diesem Fall auch Einkommenssteuer bezahlt werden.
Versteigerungen seit 1. Jänner erlaubt
Während der Staat für Häuserverlosungen bewusst hohe rechtliche Hürden errichtete und auch dazu steht, wurde an einer anderen Front - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt - mit Jahresbeginn eine neue Möglichkeit für "kreativen" Immobilienverkauf geschaffen.
Seit 1. Jänner ist in Österreich die "private" Versteigerung von Immobilien zulässig, wenn sie von entsprechend befugten Fachleuten (Rechtsanwälte, Notare, Immobilientreuhänder) durchgeführt und betreut wird. Bisher waren Immo-Auktionen immer Ausnahmefälle.
Auch das Team vom Immobilienberater und seine Berater (Anwälte, Notare) steht Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie Ihre Immobilie privat versteigern lassen wollen.



