Was sind angemessene Nutzflächen?
Damit nun aber eine soziale Ausgewogenheit bestehen bleibt gibt es maximale Grenzen für die förderbare Wohnfläche. Das heißt, ein Penthouse mit 500 m² Wohnfläche bekommt keine Wohnbauförderung für 500 m² sondern wird nur nach einem bestimmten Schlüssel gefördert (weiter unten erklären wir Ihnen, warum das Penthouse mit 500 m² Wohnfläche wahrscheinlich gar nicht gefördert wird).
Die Grenzen sind:
1 und 2 Personen, 70 m²
3 Personen, 80 m²
4 Personen, 95 m²
5 Personen, 105 m²
6 Personen, 115 m²
7 und mehr Personen, 125 m²
Die maximale Obergrenze ist jeweils um 100 m² größer als die förderbare Wohnfläche (zB 2 Personen - 170 m²)
Daraus ergibt sich, das zu große Objekte gar nicht gefördert werden.
Achtung, mittlerweile ist die Wohnbauförderung novelliert worden - weitere Informationen finden sie HIER.



