Montag, den 05. Januar 2009 um 14:20 Uhr

Die Kärntner Wohnbauförderung, Teil 4

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Was sind angemessene Nutzflächen?

Die Wohnbauförderung wird nach der Wohnfläche eines geförderten Objektes berechnet. Das heißt im Grund, je größer die Wohnfläche, desto mehr Förderung bekommt man.

Damit nun aber eine soziale Ausgewogenheit bestehen bleibt gibt es maximale Grenzen für die förderbare Wohnfläche. Das heißt, ein Penthouse mit 500 m² Wohnfläche bekommt keine Wohnbauförderung für 500 m² sondern wird nur nach einem bestimmten Schlüssel gefördert (weiter unten erklären wir Ihnen, warum das Penthouse mit 500 m² Wohnfläche wahrscheinlich gar nicht gefördert wird).

Die Grenzen sind:

1 und 2 Personen, 70 m²
3 Personen, 80 m²
4 Personen, 95 m²
5 Personen, 105 m²
6 Personen, 115 m²
7 und mehr Personen, 125 m²

Allerdings gibt es auch Obergrenzen, wie groß ein Objekt sein darf um überhaupt förderbar zu sein. Hier kommen wir zurück zum Penthouse.

Die maximale Obergrenze ist jeweils um 100 m² größer als die förderbare Wohnfläche (zB 2 Personen - 170 m²)

Daraus ergibt sich, das zu große Objekte gar nicht gefördert werden.

Achtung, mittlerweile ist die Wohnbauförderung novelliert worden - weitere Informationen finden sie HIER.

Dieter Mayerhofer

Ist Immobilienmakler und Immobilientreuhänder in Villach. Er hat 20 Jahre Berufserfahrung und führt ein Maklerbüro mit 6 Mitarbeitern. Um die Qualität der heimischen Immobilenmakler zu steigern ist er auch aktives Ausschußmitglied in der Wirtschaftskammer Kärnten.