Ab dem 1. Jänner ist jedem Kauf- und Mietvertrag ein Energieausweis beizulegen. Doch keine Angst, der Immobilienberater berät Sie auch bei diesem wichtigen Thema.
Der Energieausweis ist so etwas wie der Typenschein für Ihr Haus. Er weist, berechnet nach einheitlichen Verfahren gemäß ÖNormen bzw. OIB-6 Richtlinie, den Heizenergiebedarf des Gebäudes aus.
Der Käufer oder Mieter kann nun, anhand von standardisierten Werten, mehrere Immobilien miteinander vergleichen und ihre energetische Qualität überprüfen. Bisher ist das oft auf Basis von Betriebskostenabrechnungen erfolgt. Der wesentliche Nachteil dabei war aber, dass die Betriebskosten sehr stark vom Benutzerverhalten abhängen – mag man es eher warm oder kühl, wie ist das Lüftungsverhalten, etc. – und daher nicht 1:1 auf den Käufer oder Mieter anwendbar waren.
Der Energieausweis wird unabhängig von persönlichen Verhaltensweisen berechnet und ermöglicht so den objektiven Vergleich.
Speziell in Zeiten hoher Energiekosten war es dem Gesetzgeber wichtig, dass diese einheitliche Information allen Konsumenten zur Verfügung gestellt wird und somit ein Anreiz für Investitionen in energiesparende Immobilien gesetzt wird.
Was bei Kühlschrank, Gefriertruhe & Co schon längst gesetzlich vorgeschrieben ist, gilt daher ab 1.1.2009 auch für alle Immobilienverkäufe bzw. die Miete von Immobilien, speziell von Wohnobjekten.
Laut Energieausweisvorlagegesetz ist bei jedem Verkauf oder jeder Miete mit 1.1.2009 ein aktueller Energieausweis vorzulegen.
Die Berechnung von Energieausweisen darf nur von zertifizierten und speziell ausgebildeten Experten erfolgen. Der Immobilienberater hat sich daher mit der Energie Klagenfurt GmbH einen kompetenten Partner an Bord geholt.
Für weitere Informationen steht Ihnen sowohl der Immobilienberater, als auch
Energie Klagenfurt GmbH
St. Veiter Straße 31
9020 Klagenfurt
T: +43 463 521 896
W: www.energieklagenfurt.at
gerne jederzeit zur Verfügung.



