Wir bieten Ihnen Beratung, Betreuung und Sicherheit!
Bei der Vermietung von Wohnungen in Mehr- oder Einfamilienhäusern sind die Dienste des vermittelnden Immobilienmaklers unverzichtbar.
Wir recherchieren den Grundbuchstand sowie die Planunterlagen und ermitteln die Objektdaten.
Wir inserieren und bewerben sie im Internet und arbeiten Exposes aus.
Wir erheben die Bedürfnisse des Wohnungssuchenden, organisieren Besichtigungstermine und informieren genau über das jeweilige Objekt.
Wir beraten beide Seiten des Geschäftes über alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte des Mietverhältnisses, schaffen Differenzen aus der Welt und sind auch an den mitunter sehr anspruchsvollen vertraglichen Abwicklungen beteiligt.
Vor allem aber haftet der Immobilienmakler für seine Beratungsleistung. Wer bei einer Vermietung oder Anmietung die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt ist daher abgesichert.
Am 1. September 2010 wurde die Immobilienmaklerverordnung betreffend der Bemessungsgrundlage der Höchstprovisionen für die Vermittlung von Haupt- und Untermietverträgen geändert.
MIETERHÖCHSTPROVISIONEN:
2 Bruttomonatsmieten bei unbefristeten Verträgen sowie bei auf mehr als drei Jahre befristeten Verträgen
1 Bruttomonatsmiete bei auf bis zu drei Jahren befristeten Verträgen
Alle genannten Provisionshöchstsätze verstehen sich zuzüglich einer Umsatzsteuer in Höhe von 20%.
Unser Team berät Sie gerne bei Ihren Immobilienangelegenheiten! Rufen Sie an!
Donnerstag, den 21. Oktober 2010 um 16:03 Uhr
Die Vermittlung von Mietwohnungen
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Dieter Mayerhofer
Ist Immobilienmakler und Immobilientreuhänder in Villach. Er hat 20 Jahre Berufserfahrung und führt ein Maklerbüro mit 6 Mitarbeitern. Um die Qualität der heimischen Immobilenmakler zu steigern ist er auch aktives Ausschußmitglied in der Wirtschaftskammer Kärnten.



