Montag, den 06. Juni 2011 um 07:32 Uhr

Was die Elektrotechnikverordnung für Mietwohnungen bedeutet

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Seit dem 13. Juli 2010 ist die neue Elektrotechnikverordnung in Kraft. Sie ist sowohl für Vermieter als auch Mieter von Wohnungen interessant.

Die wichtigsten Inhalte der Verordnung sind:

- bei jeder Vermietung ist sicherzustellen, dass die Wohnung den Bestimmungen des ETG 1992 entspricht
- für jedes Mietobjekt, das nicht über einen Zusatzschutz gemäß Norm* verfügt, muss in jedem Fall ein Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom von

nicht mehr als 30 mA, unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leistungsschutzeinrichtungen, installiert werden
- bei Neuvermietung muss eine geeignete Dokumentation über das Vorhandensein der Schutzeinrichtung vorliegen

Leider ist die Verordnung nicht in jedem Punkt schlüssig erstellt worden. Folgende Punkte sind aus dem Text der Verordnung nicht klar ersichtlich:

- was ist unter "geeignete Dokumentation" zu verstehen?
-bei Fehlen einer "geeigneten Dokumentation" kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass die Wohnung nicht dem Stand der Technik entspricht (dies wäre vor allem im Vollanwendungsbereich des MRG von höchster Bedeutung)
- der Ausdruck "bei Vermietung ist sicherzustellen" ist kein klarer Zeitpunkt. Es kann sich einerseits um den Zeitpunkt der Unterfertigung des Mietvertrages, andererseits auch um den Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung handeln.

Sicherheit, ob Ihre Wohnung den Vorgaben der Elektrotechnikverordnung erfüllt, kann Ihnen ein zertifiziertes Elektriker-Unternehmen geben.

* ÖVE/ÖNORM E 8001-1:2000-03-01, in der Fassung der Änderungen ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A1:2002-04-01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A2:2003-11-01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A3:2007-10-01 und ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A4: 2009-04-01

Dieter Mayerhofer

Ist Immobilienmakler und Immobilientreuhänder in Villach. Er hat 20 Jahre Berufserfahrung und führt ein Maklerbüro mit 6 Mitarbeitern. Um die Qualität der heimischen Immobilenmakler zu steigern ist er auch aktives Ausschußmitglied in der Wirtschaftskammer Kärnten.