nicht mehr als 30 mA, unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leistungsschutzeinrichtungen, installiert werden
- bei Neuvermietung muss eine geeignete Dokumentation über das Vorhandensein der Schutzeinrichtung vorliegen
Leider ist die Verordnung nicht in jedem Punkt schlüssig erstellt worden. Folgende Punkte sind aus dem Text der Verordnung nicht klar ersichtlich:
- was ist unter "geeignete Dokumentation" zu verstehen?
-bei Fehlen einer "geeigneten Dokumentation" kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass die Wohnung nicht dem Stand der Technik entspricht (dies wäre vor allem im Vollanwendungsbereich des MRG von höchster Bedeutung)
- der Ausdruck "bei Vermietung ist sicherzustellen" ist kein klarer Zeitpunkt. Es kann sich einerseits um den Zeitpunkt der Unterfertigung des Mietvertrages, andererseits auch um den Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung handeln.
Sicherheit, ob Ihre Wohnung den Vorgaben der Elektrotechnikverordnung erfüllt, kann Ihnen ein zertifiziertes Elektriker-Unternehmen geben.
* ÖVE/ÖNORM E 8001-1:2000-03-01, in der Fassung der Änderungen ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A1:2002-04-01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A2:2003-11-01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A3:2007-10-01 und ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A4: 2009-04-01



