Mieter mit dem Wunsch ein Haustier zu halten können aufatmen.
Wie wir schon in unserem Artikel Ist Glory ohne Mietrechte? beschrieben haben, sind tierliebende Mieter nicht völlig ohne Rechte. Vorbehalte des Vermieters gegen eine Tierhaltung sind für diesen nicht immer einfach durchzusetzen. Bisher konnte aber ein Vermieter bei andauernder Belästigung der Nachbarn ein “Tierverbot” verfügen. Allerdings haben die österreichischen Gerichte in Streitfällen meist im Sinne des Tierhalters entschieden.
Die bisherigen Regelungen waren dem Verein für Konsumenteninformation aber noch zu unklar und benachteiligend für die Mieter. Deshalb hat der Verein nun den Obersten Gerichtshof um Klärung gebeten.
Das Ergebnis:
Der OGH hat sich der Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation angeschlossen und festgestellt, dass die bisherigen Standardklauseln in Mietverträgen meist zu ungenau sind. In Zukunft muss vom Vermieter im Mietvertrag genau spezifiziert werden, welche Tiere nicht erwünscht sind.
Für bereits bestehende Mietverträge bedeutet dies, dass, sollte diese genaue Aufschlüsselung fehlen, das Halten von Haustieren erlaubt ist.