Montag, den 24. Januar 2011 um 08:09 Uhr

Kaufnebenkosten: Grundbuchseintragungsgebühr auf 1,1 % gestiegen

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Neben dem reinen Kaufpreis fallen bei einem Immobilienkauf noch weitere Kosten an.

Diese sind:

  • 3,5 % Grunderwerbsteuer (berechnet vom Kaufpreis)
  • 1,1 % Grundbuchseintragungsgebühr (berechnet vom Kaufpreis)
  • die Kosten der Vertragserrichtung (Rechtsanwalt/Notar)
  • Kosten für Stempel
  • die Vermittlungsprovision (abhängig vom Kaufpreis)

Seit 01.01.2011 ist nun im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 die Grundbuchseintragungsgebühr von ursprünglich 1,0 % vom Kaufpreis auf nunmehr 1,1 % vom Kaufpreis erhöht worden. Gleichzeit wurde dafür die einmalige Kreditvertragsgebühr in Höhe von 0,8 % gestrichen.

Dieter Mayerhofer

Ist Immobilienmakler und Immobilientreuhänder in Villach. Er hat 20 Jahre Berufserfahrung und führt ein Maklerbüro mit 6 Mitarbeitern. Um die Qualität der heimischen Immobilenmakler zu steigern ist er auch aktives Ausschußmitglied in der Wirtschaftskammer Kärnten.